Lübbecker muss nicht zugestelltes Trikot nicht zahlen

Lübbecke. Das Amtsgericht Lübbecke wies gestern eine Klage der FC Bayern München AG wegen eines nicht bezahlten Trikots im Wert von 87 Euro gegen den 24-jährigen Karsten Wüllner zurück.Im Mai 2007 hatte der Nettelstedter im Internet ein Podolski-Trikot bestellt, aber nicht erhalten. Deswegen bestellte er ein zweites Trikot, das ihm geliefert wurde und das er auch ordnungsgemäß bezahlte. Die FC Bayern München AG klagte, weil Wüllner auch das erste Trikot ordnungsgemäß zugestellt worden sei.
Im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung stand die Frage, ob die Unterschrift auf der Zustellurkunde für das erste Trikot von Wüllner stamme. Der Nettelstedter bestritt, dass es sich um seine Unterschrift handele. Die Bayern-Anwälte gaben unterschiedliche Darstellungen zu dieser Frage ab.
Der Lübbecker Amtsgerichtsdirektor Manfred Surmeier nannte als Begründung für seine Entscheidung, das Gericht habe die zweite Bestellung nicht als zweiten Kaufvertrag gewertet. Der Beklagte habe das zweite Trikot bestellt, weil er das erste nicht erhalten habe. Gegen die Entscheidung sei “im Normalfall” keine Berufung möglich. Der Münchener Anwalt von Bayern München, Gerhard Riedl, sagte dieser Zeitung: “Wir werden die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen.”

Bleibt Bayern-Fan: Karsten Wüllner zeigt das zweite von ihm bestellte Trikot, das ihm ordnungsgemäß geliefert wurde.
Text und Fot: Hans-Günther Meyer
Quelle: Neue Westfälische Lübbecke