Gericht bestätigt Einziehung der Winkelstraße
Lübbecke/Minden (gü). Ein etwa 20 Meter langer Abschnitt der Winkelstraße in Nettelstedt bleibt auch künftig für den motorisierten Verkehr gesperrt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Minden nach einer mündlichen Verhandlung entschieden. Es wies damit die Klage eines nicht unmittelbar betroffenen Anwohners zurück, der gegen die Sperrung der Straße juristisch vorgegangen war. Das Gericht befand dagegen, dass der Nettelstedter in seinen “Anliegergebrauchsrechten nicht verletzt” sei und wies die Klage ab. Auch Rechtsmittel wurden nicht zugelassen.
Die Stadt hatte bereits vor einiger Zeit die Zufahrt von der Bundesstraße 65 in die Winkelstraße untersagt. Später wurde aus Sicherheitsgründen auch die Zufahrt von der Winkelstraße auf die B 65 verboten. Ein etwa 20 Meter langes Stück der Straße wurde eingezogen. Seitdem sind dort nur noch Radfahrer und Fußgänger zugelassen.
Weil er sich in seinen Rechten verletzt fühlte, legte ein Anwohner dagegen Widerspruch ein. Der wurde von der Stadt zurückgewiesen. Daraufhin wandte sich der Mann an das Mindener Verwaltungsgericht.
Doch das Gericht möchte der Argumentation des Klägers nicht folgen. Es befand, die Nutzung des Grundstücks des Anliegers sei durch die behördliche Maßnahme nicht eingeschränkt. Statt wie früher über die Winkelstraße könne der Kläger mit einem kleinen Umweg über die Driftenstraße die Bundesstraße 65 erreichen. Die “bloße Bequemlichkeit”, die direkte Zufahrt von der Winkelstraße auf die Ravensberger Straße, stelle keinen Rechtsgrund dar.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Kläger nun binnen eines Monats noch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bemühen. Das kann aber nur über die von Minden verfügte Nichtzulassung von Rechtsmitteln befinden.
Quelle: Neue Westfälische Lübbecke